Sicherheit durch Kompetenz!

Ob gewerblich oder privat – Sicherheit ist das oberste Gebot, wenn es um eine Immobilie geht. Als Eigentümer wird man mit vielen Fragen konfrontiert. Schließlich darf bei diesem sensiblen Thema nichts außer Acht gelassen werden.

Einbruchmeldeanlagen

Videotechnik

E-Check

Ganzheitlichen Ansatz!

Neben Neuinstallationen und Instandsetzungen bieten wir Ihnen gerne zu Ihren Brandschutzgewerken unser Wartungspaket an – pünktlich, sorgenfrei und sicher.

Zertifiziert

Die Fritz Manke GmbH ist anerkannter Errichterbetrieb für Brandmeldeanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Fritz Manke Sicherheitstechnik 1
Fritz Manke Sicherheitstechnik 2
Fritz Manke Sicherheitstechnik 3
Fritz Manke Sicherheitstechnik 4
Fritz Manke Sicherheitstechnik 5

Alle Brandschutzlösungen in 360 °

Videotechnik

Die Videoüberwachung hilft Ihnen nicht nur im tatsächlichen Fall eines Vorfalls, sondern auch als Präventivmaßnahme und zur Klärung von Straftaten.

Mögliche Täter werden durch die Videoüberwachung abgehalten und Straftaten werden so von vornherein verhindert. In kritischen Situationen ermöglichen Ihnen die Überwachungsbilder Ihrer Kameras, jederzeit den Überblick zu bewahren und einzugreifen oder den Einsatz von Sicherheitskräften zu unterstützen.

Nach einem Vorfall können die Videoaufzeichnungen dazu dienen, den Verlauf der Geschehnisse schnell zu analysieren und die Situation effektiv zu klären.

E-Check

Ab sofort können wir Ihnen die Wiederholungsprüfung für alle ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Geräte in Ihrem Betrieb anbieten.

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von uns durch die zur Zeit neueste Technik prüfen. Die Protokolle werden gleich mit erstellt. Der Nachweis entbindet Sie von der Haftung bei einem Schaden!

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an eine Steckdose angeschlossen sind. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§209 Abs. 1 Nr.1 SGB VII). Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift VBG4 (neu BGV A3 vorher BGV-A2) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

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