Gefährdungsbeurteilung

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Bei der Risikobewertung werden die Risiken ermittelt und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen beschlossen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument für die Sicherheit und Prävention in jedem Unternehmen. Sie hilft Ihnen, Risiken zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Indem Sie Risiken systematisch bewerten, können Sie mögliche Gefahren für Ihren Arbeitsablauf erkennen und Maßnahmen ergreifen, um sie zu verhindern.

Die Risikobewertung ist notwendig für:

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Arbeitsschutz
  • Umweltschutz
  • Brand- und Explosionsschutz

Ist eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben?

Das Arbeitsschutzgesetz und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / DGUV 1 verpflichten jeden Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz.

Wie sieht eine Gefährdungsbeurteilung aus?

Der Umfang der Beurteilung hängt von den Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen ab. Einbezogen werden müssen unter anderem Arbeitsabläufe und -verfahren, Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Maschinen sowie Arbeitsstoffe, aber auch Wartung und Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme. Auch die Qualifikation und Ausbildung der Mitarbeiter wird berücksichtigt.

Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz?

Wenn es um den Brandschutz geht, legt die Betriebssicherheitsverordnung die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit direkt auf die Schultern des Arbeitgebers.

Der Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, den Arbeitgeber bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterstützen. In den letzten Jahren hat der Brand- und Explosionsschutz bei der Gefährdungsbeurteilung zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?

Das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung lautet wie folgt:

  • Bestimmen Sie Bereiche und Tätigkeiten
  • Bestimmen Sie die Gefährdungen
  • Bewerten Sie die Gefahr
  • Legen Sie Schutzmaßnahmen fest
  • Setzen Sie die Schutzmaßnahmen um
  • Überprüfen Sie den Erfolg der durchgeführten Schutzmaßnahmen
  • Aktualisieren Sie die Risikobewertung

Durch die Durchführung einer Bewertung, die sich auf den Brandschutz konzentriert, können Sie feststellen, ob Ihre derzeitigen Brandschutzmaßnahmen den Anforderungen der ASR A2.2 entsprechen. Diese Bewertung sollte eine Überprüfung der Anzahl und Qualifikation Ihrer Brandschutzhelfer sowie der verfügbaren Ausrüstung und Löschmittel beinhalten. Die Risikobewertung sollte auch ausdrücklich das Alarmsystem erwähnen, das im Falle eines Brandes eingesetzt werden soll.

Aus den umfassenden Ergebnissen der Analyse können Sie konkrete Maßnahmen ableiten, um alle identifizierten Gefahren zu beseitigen. Wenn die Ergebnisse zum Beispiel zeigen, dass mehr Brandschutzhelfer benötigt werden, werden zusätzliche Schulungen geplant. Wenn die Analyse einen Bedarf an mehr Feuerlöschern aufdeckt, dann wird die Überprüfung und Ergänzung der Feuerlöscher mit Unterstützung eines qualifizierten Dienstleisters wie der Fritz Manke GmbH durchgeführt.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument, das ständig überprüft und aktualisiert wird. Dies geschieht, um neue Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind neue oder geänderte gesetzliche Vorschriften und technische Regeln, die sich regelmäßig im Brandschutz ergeben, ein weiterer Grund zu prüfen, ob die Gefährdungsbeurteilung noch den Anforderungen entspricht oder ob Sie die Schutzmaßnahmen an die Vorgaben anpassen müssen.

Auch die Überprüfung der vorgeschriebenen Inspektionsintervalle, zum Beispiel für Feuerlöscher, Brandschutztüren und RWA-Anlagen, gehört zum kontinuierlichen Prozess und hilft Ihnen, trotz der Flut von Vorschriften den Überblick zu behalten.

Eine Risikobewertung sollte Folgendes dokumentieren:

-Die ermittelten Gefahren und deren Schweregrad

-wie dringend Abhilfemaßnahmen erforderlich sind

-wer für die Durchführung der Korrekturmaßnahmen verantwortlich ist

-Wann die Korrekturmaßnahmen ergriffen werden sollten

Was muss in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

Die Erfassung der Gefährdung und ihres Ausmaßes ist der erste Schritt bei der Erstellung eines Plans zum Schutz von Menschen und Eigentum vor dieser Gefahr. Sobald Sie die Gefahr und ihr Ausmaß definiert haben, können Sie damit beginnen, die Schutzmaßnahmen zu definieren, die ergriffen werden müssen. Dabei kann es sich um sofortige, kurzfristige, mittelfristige oder langfristige Maßnahmen handeln. Sobald Sie festgelegt haben, was getan werden muss, müssen Sie die Verantwortung für jede Aufgabe zuweisen und einen Zeitplan für die Umsetzung festlegen.

Die Dokumentation Ihres Plans ist wichtig, da sie sowohl als Grundlage für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen als auch als Nachweis für Behörden und Versicherungsgesellschaften dient. Es gibt keine formalen Anforderungen an die Dokumentation, aber sie sollte als elektronisches Dokument sicher aufbewahrt werden, das jederzeit verfügbar und vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.

Gesetzeskonforme Gefährdungsbeurteilung?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass der Betriebsrat in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einbezogen wird. So hat die Arbeitnehmervertretung beispielsweise ein Mitspracherecht bei der Methode der Analyse. Außerdem muss das Betriebsratsgremium bei der Ernennung des Beurteilers und bei der Erstellung der Dokumentation angehört werden (Arbeitsschutzgesetz § 6). Nur wenn Sie alle Pflichten des Arbeitgebers (Arbeitsschutzgesetz §§ 3-14) und der Arbeitnehmer (Arbeitsschutzgesetz §§ 15-17) in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen haben, gilt diese als angemessen und rechtskonform.

Kann ich eine Gefährdungsbeurteilung selber erstellen?

Ja. Aber!

Wenn es um Risikobewertungen geht, ist es wichtig, das richtige Fachwissen auf Ihrer Seite zu haben. Schließlich erfordern diese Beurteilungen ein breites Wissen über Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz. Leider verfügen kleine und mittlere Unternehmen nur selten über das nötige Fachwissen. Hier kommt die Fritz Manke GmbH ins Spiel. Wir können die unvoreingenommene Meinung liefern, die größere Unternehmen benötigen, um fundierte Entscheidungen zum Brandschutz zu treffen. Gehen Sie also keine Risiken ein, wenn es um den Brandschutz geht. Sprechen Sie uns einfach an.