Mit jahrzehntelanger Erfahrung sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Unsere Leistungen!

Ob die eigenen vier Wände, großflächige Wohnkomplexe oder Ihr Unternehmen, wir haben maßgeschneiderte Lösungen und Konzepte für Ihre Sicherheit.

Ganzheitlichen Ansatz!

Neben Neuinstallationen und Instandsetzungen bieten wir Ihnen gerne zu Ihren Brandschutzgewerken unser Wartungspaket an – pünktlich, sorgenfrei und sicher.

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Brandschutzkonzept →

Türfeststellanlagen

Gebäude sind durch Brandwände in Brandabschnitte eingeteilt. Die Brandabschnitte verhindern die Ausbreitung eines Feuers. Dies setzt voraus, dass Türen in Brandwänden immer geschlossen sind. Geschlossene Türen stören aber den Betriebsablauf und werden oft aufgehalten (Holzkeil).

Derartig aufgehaltene Türen schließen im Brandfall allerdings erst, wenn der Holzkeil wegbrennt. Türfeststellanlagen halten Brandschutz- und rauchdichte Türen mittels Magneten auf.

Fluchtwegsicherung mit Panikschloss

Im Normalbetrieb ist ein ungehinderter Durchgang möglich, bei Feuer gibt der Magnet die Tür frei, und der Brandabschnitt wird geschlossen. Feuer und Rauch können sich nicht weiter ausbreiten. Fluchtwege bleiben frei und die Schadensumme ist gering. Brandschutz- und Notausgangstüren auf Flucht- und Rettungswegen lassen sich durch den Einbau von Panikschlössern gegen unerlaubten Zutritt sichern. Der Betreiber hat eine monatliche Funktionsprobe vorzunehmen sowie die Verpflichtung, die Feststellanlagen jährlich durch ein Fachunternehmen warten zu lassen. Unsere Fachberater geben Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte.

Revisionsabschlüsse Brandabschottung

Wir führen die Produktlinie der Firma EAS.

Die geprüften und zertifizierten Revisionsabschlüsse von EAS bieten vorschriftenkonforme Lösungen für den Abschluss von Wandöffnungen vor Elektroverteilungen und Installationsschächten.

Das Programm umfasst eine große Auswahl an Produkten in vielen Größen, Farben und Oberflächen. Sie können flexibel auf das projektbezogene Schutzziel und die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

Promatverkleidung

Baulicher Brandschutz ist ein Schutz, den der Nutzer eines Gebäudes kaum wahrnimmt. Dieser Brandschutz wird nicht nach Belieben eingeschaltet oder aktiviert, sondern ist Teil eines sehr anspruchsvollen Systems, das jederzeit nutzbar und wirksam sein muss.

Hierfür gibt es verschiedenste und abgestimmte Lösungen mit bauaufsichtlich geprüften und zugelassenen Promat-Brandschutzprodukten und -konstruktionen.

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen dienen der sicheren und eindeutigen Meldung von Brandherden.

Zum Schutz von Menschen und Sachwerten detektieren in eine Brandmeldeanlage einbezogene automatische und manuelle Melder die Gefahrenquelle und steuern über die Brandmeldezentrale eine Vielzahl von Funktionen.

Bei uns erhalten Sie VDS konforme Systeme der Firmen ESSER by Honeywell, Hertek und Hekatron. Die Fritz Manke GmbH ist ein vom VDS nach DIN 14675 zertifizierter Errichterbetrieb. Wartungen von Bestandsanlagen werden ebenfalls angeboten.

Auch die Einrichtung temporärer Brandmeldeanlagen für Baustellen oder Brandwachen nach Schweißarbeiten ist durch uns möglich. Dafür bedienen wir uns der Funktechnik, welche heute schon eine Vielzahl von Detektionsmöglichkeiten und Alarmierungsmöglichkeiten bietet.

Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA)

Entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnungen müssen Lüftungsleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen und Lüftungsleitungen, die Brandabschnitte überbrücken, so hergestellt sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können.

Dieses Schutzziel wird durch den Einsatz von Brandschutzklappen erreicht. Brandschutzklappen sind also zum automatischen Absperren von Brandabschnitten in RLT-Anlagen bestimmt.

Brandschutzklappen

Brandschutzklappen müssen so eingebaut werden, dass Inspektionen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten möglich sind. Die Adresse bzw. Zuordnung zur Anlage muss in Ausführungs- bzw. Revisionsplänen eine eindeutige und zweifelsfreie Lokalisierung ermöglichen. Bei freier Zugänglichkeit ist die Brandschutzklappe entsprechend den Angaben in den Revisionsplänen zu kennzeichnen.

Ist keine freie Zugänglichkeit gegeben (Klappe befindet sich z. B. oberhalb einer abgehängten Decken), ist in unmittelbarer Nähe der Brandschutzklappe eine Kennzeichnung vorzunehmen. Die Funktion ist in regelmäßigen Zeitintervallen zu prüfen. In den Prüfbescheiden/Zulassungen sind die Wartungsauflagen detailliert beschrieben.

Die Wartungstätigkeiten sind Bestandteil der Prüfbescheide/Zulassungen.

Blitzschutzanlagen

Blitzeinschläge kommen häufiger vor als man normal annimmt. Was muss der Immobilienbesitzer oder Hauseigentümer bedenken? Grundsätzlich wird unterschieden zwischen äußerem und innerem Blitzschutz. Nur die Beachtung und Kombination beider Schutzfunktionen bietet einen optimalen Blitzschutz.

Äußerer Blitzschutz

Hier sind besonders Dachstühle, Photovoltaikanlagen oder auch Antennenanlagen betroffen. Allein aufgrund Ihrer exponierten Lage auf dem Dach eines Hauses besteht die erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages. Die dabei entstehenden Temperaturen von bis zu 30000°C können einen Dachstuhl oder Teile einer Photovoltaikanlage leicht in Brand setzen. Durch mit einem Einschlag verbundene hohe Stromstärken können Elektroelemente von Photovoltaikanlagen auch durch Kurzschlüsse in Brand geraten. Dagegen können Sie sich mit einer auf die Umgebung abgestimmten Blitzschutzanlage schützen.

Innerer Blitzschutz

Die starken elektrischen Entladungen bei einem Blitzeinschlag können im Leitungsnetz eines Hauses zu Überspannungen führen. Durch eine kluge Auswahl geeigneter Blitzschutzeinrichtungen für den inneren Blitzschutz kann so vermieden werden, dass z.B. Computer, Fernseher, HiFi Anlagen oder andere Elektrogeräte zerstört und damit ausfallen werden.

Gaslöschanlagen

Der ultimative Schutz gegen Feuer bei Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und deren Umgebung.

Mit Blick auf die Einfachheit bieten die direkten und indirekten Systeme einen rein pneumatischen Ansatz. Unabhängig von einer externen Stromquelle zeigt sich die Vielseitigkeit durch den Einsatz verschiedener Löschmittel im Zusammenspiel mit hochwertigen Komponenten, die eine effektive Lösung schaffen, die den Anforderungen von Kunde und Anwendung gerecht wird.

Das Herzstück jede Gaslöschanlage ist sein einzigartiger flexibler Detektionsschlauch, der eine hundertprozentige Wirksamkeit bei null Fehlalarmen bietet. In und um die Brandgefahrenbereiche herum platziert, platzt das Schlauchsystem im Brandfall an der Stelle mit der höchsten Wärmeentwicklung. Um die Einfachheit in den Vordergrund zu stellen, haben wir zwei einzigartige Systeme für den Einsatz in einer Reihe von Anwendungen im Programm.

Löschwassertechnik

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen bieten wir Lösungen für Wandhydranten, Ober- und Unterflurhydranten und Druckerhöhungsanlagen an.

Unser Service beinhaltet die Konzipierung, die Planung, den Aufbau und die Wartung der jeweiligen Anlagen.

Feuerlöscher

Unsere Auswahl umfasst alle Kategorien an tragbaren Feuerlöschern. Leichte Bedienung, selbsterklärende Funktionsweise sowie Qualität „Made in Germany“. Wir bieten ebenso einen Prüf- und Fülldienst für alle Fabrikate.

Die Wahl der Feuerlöscher richtet sich immer nach ihrem Einsatzzweck. So sollten Sie beachten, das für unterschiedliche Feuerquellen ein entsprechendes Gerät benötigt wird. Sprechen mit unseren Fachberatern, um die richtige Wahl zu treffen.

Funk-Gefahrenmeldesystem

Schäden durch Einbruch, Feuer, technischen Ausfall, können in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus, Unternehmen oder Ihrer Einrichtung beachtliche wirtschaftliche Verluste verursachen.

Die heutige technische Entwicklung ermöglicht glücklicherweise die Überwachung verschiedener Gefahrenquellen durch ein einziges integriertes System. So können Sie hocheffizient vor möglichen Schäden bewahrt werden.

Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung muss sicherstellen, dass bei Unterbrechung der normalen Netzspannung Strom für eine Versorgung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung zur Verfügung steht und ein gefahrloses Verlassen des betroffenen Gebäudes möglich ist. Man erreicht dieses Ziel mit Zentralbatteriesystemen oder durch Einzelbatterieversorgung der Leuchten.

Entsprechende gesetzliche Regelungen für Arbeitsstätten bestehen mit der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan und der ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme.

Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung hat eine herausragende Bedeutung bei der Evakuierung und Räumung von Gebäuden, wie es bei Brandereignissen mit Stromausfall der Fall sein kann.

Fluchtwegsicherung mit Panikschloss

Im Normalbetrieb ist ein ungehinderter Durchgang möglich, bei Feuer gibt der Magnet die Tür frei, und der Brandabschnitt wird geschlossen. Feuer und Rauch können sich nicht weiter ausbreiten. Fluchtwege bleiben frei und die Schadensumme ist gering. Brandschutz- und Notausgangstüren auf Flucht- und Rettungswegen lassen sich durch den Einbau von Panikschlössern gegen unerlaubten Zutritt sichern. Der Betreiber hat eine monatliche Funktionsprobe vorzunehmen sowie die Verpflichtung, die Feststellanlagen jährlich durch ein Fachunternehmen warten zu lassen. Unsere Fachberater geben Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte.

Rauchmelder / Brandmelder

Brände in Gewerbe- und Privatbereich rechtzeitig bemerken?

Wir bieten eine Vielzahl an hochqualitativen Geräten an. Neben zertifizierten Geräten für Gewerbe und Heim werden von uns auch Rauchmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte angeboten.

CO2-Melder

Die Installation von Kohlenmonoxid-Meldern ist die beste Maßnahme um sich vor dieser Gefahr zu schützen.

Dieses Frühwarnsystem erkennt selbst die geringsten Mengen an CO-Konzentration in Ihren Räumen und sollte überall zu Einsatz kommen, wo kohlenstoffhaltige Substanzen verwendet werden. Dazu gehört auch die Verwendung von Öl- und Gaskesseln, Gas- oder Paraffin-Heizgeräten aber auch Grills, Kaminen, Gasthermen und Durchlauferhitzern.

Feuerwehrpläne
Flucht- und Rettungswegpläne

Feuerwehrpläne bestehen aus dem Objektplan (Übersichtsplan) und dem Einsatzplan (Detailplan). Objektpläne ermöglichen der Feuerwehr eine Übersicht des Objektes und der angrenzenden Straßen und Gebäude.

Der Einsatzplan besteht aus dem Grundriss des Objektes mit Eintragungen über besondere Gefahren im Objekt, Wasserentnahmestellen und anderen für die Feuerwehr wichtigen Informationen. Mit Hilfe der Einsatzpläne orientiert sich die Feuerwehr im Objekt und kann so gezielt einen Brand bekämpfen. Durch einen schnellen Löscherfolg kann die Brandausbreitung begrenzt und die Schadensumme minimiert werden.

Alarmpläne beschreiben die betrieblichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen, um im Schadensfall die für den jeweiligen Unfall erforderlichen Maßnahmen und die Alarmierung der entsprechenden Verantwortlichen sicherzustellen.

In Flucht- und Rettungswegplänen ist der Verlauf der Fluchtwege sowie die Standorte der Feuerlöschmittel eingetragen. Die Pläne ermöglichen so das sofortige Auffinden von Feuerlöscher und eine geordnete Evakuierung.

Brandschutz Schulung

  • Theoretische und praktische Übung in der Handhabung von Feuerlöschern (Inbetriebnahme und Löschtaktik) zur schnellen Bekämpfung von Entstehungsbränden.
  • Sicheres und individuelles Brandschutztraining mithilfe unseres modernen Brandsimulators, was deutlich zur aktiven Betriebssicherheit beitragen wird.
  • Unterweisung in Wandhydranten, Feuerlöschdecken, aber auch Brandursachen sowie die Bedeutung von Rauch- und Wärmemeldern für die Brandfrüherkennung.

Räumung & Evakuierung Schulung

  • Ausführliche Erläuterung des Prinzips der Räumung gemäß Brandschutzverordnung „B“.
  • Für eine geordnete und gefahrlose Räumung wird die Bedeutung von Feuer- und Rauchschutztüren und das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen erörtert.
  • Das Prinzip der Räumung wird in Ihrem Gebäude mit den Teilnehmern praktisch demonstriert.

Unterweisung im Brandschutz

Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfall­verhütungsschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vor­schrift 1) die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich (bei Jugendlichen mindestens halbjährlich), zu un­terweisen.

Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entste­hungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Ge­fahrenfall einschließen. Die Unterweisung muss jedoch, um wirksam zu werden, dem Arbeitsplatz, dem Arbeitsumfang und dem Verständnis der Beschäftigten angepasst sein.
Die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheits­verordnung verpflichten den Unternehmer bzw. die Un­ternehmerin eine Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln, soweit dies erforderlich ist, zu erstellen und sie an geeigneter Stelle im Betrieb zugänglich zu machen. Grundlage für die Betriebsanwei­sung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form und in ei­ner für die Beschäftigten verständlichen Sprache abzufas­sen.
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und mit Arbeitsmitteln müssen die Beschäftigten ebenfalls in den vorher er­wähnten Abständen mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.

Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unter­schrift zu bestätigen.

Brandschutzkonzept

Jedes Gebäude, jede Problemstellung und jedes Sicherheitsbedürfnis ist anders. Daher steht am Anfang unserer Beratung zur Erstellung eines Sicherungskonzeptes immer eine individuelle Schwachstellenanalyse. Erst auf diesem Wissen lässt sich anschließend ein Konzept einer möglichst kombinierten elektronisch/mechanischen Absicherung aufbauen

Generell berücksichtigen wir bei unseren privaten und gewerblichen Sicherungskonzepten nachfolgende Punkte:

  • Beachtung aller objektspezifischen Besonderheiten
  • Planung unter Berücksichtigung der Kundenanforderungen
  • Fachgerechte Montage
  • Einweisung in die Bedienung der Anlage
  • Übergabe einer Anlagenbeschreibung und einer verständlichen Bedienungsanleitung

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz (GefB BS) ist ein Instrument, um Gefährdungen im Unternehmen präventiv und systematisch zu ermitteln, zu bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers festzulegen und deren Wirksamkeit nachhaltig zu überprüfen. Wichtig bei der Erstellung sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Dokumentation. Durch eine Gefährdungsbeurteilung werden Arbeitsabläufe optimiert und Störungen im Betriebsablauf vermieden. Eine Gefährdungsbeurteilung fordert der Gesetzgeber von jedem Arbeitgeber. Im Prinzip kann die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz auch als Teil des Qualitätsmanagements verstanden werden, da sie die Möglichkeiten der Risikominimierung und Optimierungspotenziale aufzeigt, mit dem zusätzlichen Ziel der Erhaltung von Gesundheit und Unversehrtheit der Arbeitsnehmer.

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien verankert.
  • Inhaltlich wird die Gefährdung beurteilt und vermittelt, entsprechende Maßnahmen ermittelt, umgesetzt und auf Ihre Wirksamkeit überprüft.
  • Die festgelegten Maßnahmen werden entsprechend dokumentiert

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