Im Notfall Leben retten –
Brandschutz geht uns alle an!

Unser Schulungsangebot gemäß ASR 2.2

Und was Sie im Brandfall tun müssen, vermittelt Ihnen unser qualifiziertes Trainer- und Expertenteam – zielführend, kurzweilig und praxisnah.

Fritz Manke Schulungsangebot Brandschutz 1

Jetzt auch digital – Sprechen Sie uns gerne an.

Brandschutzhelfer-Ausbildung

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Evakuierungs- und Räumungsschulung

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Unterweisung

Individuell auf Sie zugeschnitten

Wir bieten lebendige, praxisnahe Schulungen, die bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten des Manke Kompetenzzentrums durchgeführt werden können. Unsere Unterweisungen erfolgen gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenrichtlinie.

Sie haben nur einzelne Teilnehmer, dann nutzen Sie gerne unsere öffentlichen Termine.

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Öffentliche Termine

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Mehr Infos finden Sie in unserer Broschüre Brandschutzhelfer Ausbildung

Brandschutz Schulung

  • Theoretische und praktische Übung in der Handhabung von Feuerlöschern (Inbetriebnahme und Löschtaktik) zur schnellen Bekämpfung von Entstehungsbränden.
  • Sicheres und individuelles Brandschutztraining mithilfe unseres modernen Brandsimulators, was deutlich zur aktiven Betriebssicherheit beitragen wird.
  • Unterweisung in Wandhydranten, Feuerlöschdecken, aber auch Brandursachen sowie die Bedeutung von Rauch- und Wärmemeldern für die Brandfrüherkennung.

Räumung & Evakuierung Schulung

  • Ausführliche Erläuterung des Prinzips der Räumung gemäß Brandschutzverordnung „B“.
  • Für eine geordnete und gefahrlose Räumung wird die Bedeutung von Feuer- und Rauchschutztüren und das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen erörtert.
  • Das Prinzip der Räumung wird in Ihrem Gebäude mit den Teilnehmern praktisch demonstriert.

Unterweisung im Brandschutz

Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfall­verhütungsschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vor­schrift 1) die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich (bei Jugendlichen mindestens halbjährlich), zu un­terweisen.

Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entste­hungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Ge­fahrenfall einschließen. Die Unterweisung muss jedoch, um wirksam zu werden, dem Arbeitsplatz, dem Arbeitsumfang und dem Verständnis der Beschäftigten angepasst sein.
Die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheits­verordnung verpflichten den Unternehmer bzw. die Un­ternehmerin eine Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln, soweit dies erforderlich ist, zu erstellen und sie an geeigneter Stelle im Betrieb zugänglich zu machen. Grundlage für die Betriebsanwei­sung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form und in ei­ner für die Beschäftigten verständlichen Sprache abzufas­sen.
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und mit Arbeitsmitteln müssen die Beschäftigten ebenfalls in den vorher er­wähnten Abständen mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.

Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unter­schrift zu bestätigen.

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