Eine außergewöhnliche Location für Veranstaltungen, Seminare, Firmenmeetings, Produktpräsentationen und Co-Working-Erlebnisse.
Praxisorientiertes Training und individuelles Coaching.
Vom Einfamilienhaus bis zur Wohnanlage mit hundert Einheiten. Wir beraten Eigentümer und Hausverwaltungen und sorgen für rechtssicheren Brandschutz.
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen und wir melden uns zeitnah.
Im Wohnungsbau hat Brandschutz eine unmittelbare Bedeutung für das Leben und die Gesundheit der Bewohner. Die gesetzlichen Anforderungen sind klar definiert – von der Rauchwarnmelderpflicht bis zu Brandschutzanforderungen in Hochhäusern. Wir unterstützen Bauherren, Eigentümer und Hausverwaltungen bei der Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen und sorgen dafür, dass Ihr Wohngebäude den aktuellen Vorschriften entspricht.
Im Bestandswohnbau treffen wir häufig auf veraltete Brandschutztüren im Treppenraum, fehlende oder nicht gewartete Rauchwarnmelder, unzureichende Brandabschottungen bei nachträglichen Installationsarbeiten und zugestellte Fluchtwege. Bei Mehrfamilienhäusern kommt die Herausforderung hinzu, Maßnahmen mit den Bewohnern abzustimmen und die Belastung möglichst gering zu halten. Wir haben langjährige Erfahrung mit genau diesen Situationen.
Im Wohnbau übernehmen wir die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676, den Einbau von Brandschutztüren für Treppenräume und Wohnungsabschlüsse, Brandabschottungen bei Sanitär- und Elektroinstallationen, Flucht- und Rettungswegpläne für größere Wohnanlagen, Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Treppenhäusern sowie die Erstellung von Feuerwehrplänen für Hochhäuser und Tiefgaragen.
Für Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften bieten wir die Betreuung ganzer Gebäudebestände. Wir führen Bestandsaufnahmen durch, priorisieren Maßnahmen nach Dringlichkeit, wickeln die Arbeiten mieterfreundlich ab und dokumentieren alles revisionssicher. Auf Wunsch übernehmen wir die regelmäßige Wartung aller Brandschutzeinrichtungen im Rahmen von Rahmenverträgen.
Der Eigentümer ist grundsätzlich für den baulichen Brandschutz und die Installation von Rauchwarnmeldern verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder kann je nach Landesbauordnung auf den Mieter übertragen werden – in NRW ist das der Fall. Die Wartung wird aber häufig durch die Hausverwaltung organisiert, um eine zuverlässige Durchführung sicherzustellen.
Rauchwarnmelder müssen nach DIN 14676 mindestens einmal jährlich auf Funktion geprüft werden. Die Geräte selbst haben eine maximale Lebensdauer von 10 Jahren und müssen danach ausgetauscht werden. Wir bieten Wartungsverträge inklusive fristgerechtem Austausch an, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Hochhäuser ab 22 Meter Höhe unterliegen der Hochhausrichtlinie mit verschärften Anforderungen. Dazu gehören Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Treppenraum, Feuerwehraufzüge, Wandhydranten und eine Not- und Sicherheitsbeleuchtung. Wir planen und realisieren alle diese Maßnahmen aus einer Hand.
Ja, das ist unser Alltag. Wir stimmen Arbeitszeiten und Zugänge mit der Hausverwaltung und den Mietern ab, arbeiten geräuscharm und sauber und minimieren die Einschränkungen für die Bewohner. Notwendige Abschaltungen von Brandmeldeanlagen werden vorher angekündigt und so kurz wie möglich gehalten.