Eine außergewöhnliche Location für Veranstaltungen, Seminare, Firmenmeetings, Produktpräsentationen und Co-Working-Erlebnisse.
Praxisorientiertes Training und individuelles Coaching.
Schulen, Pflegeeinrichtungen, Behörden. Dort wo besondere Schutzpflichten gelten, sind wir der Partner, dem Sie vertrauen können.
Öffentliche Einrichtungen tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz von Menschen, die sich in ihren Gebäuden aufhalten – oft Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime und Behördengebäude unterliegen als Sonderbauten erhöhten Brandschutzanforderungen. Wir kennen die spezifischen Vorschriften und setzen sie zuverlässig um.
In öffentlichen Gebäuden müssen Brandschutzkonzepte besonders auf die Nutzergruppen abgestimmt sein. In Schulen sind Kinder und Jugendliche zu schützen, in Pflegeheimen mobilitätseingeschränkte Personen, in Krankenhäusern bettlägerige Patienten. Das erfordert angepasste Evakuierungskonzepte, Sprachalarmanlagen statt einfacher Sirenen, barrierefreie Fluchtwegsysteme und geschultes Personal. Gleichzeitig müssen Umbaumaßnahmen mit dem laufenden Betrieb vereinbar sein.
Für öffentliche Einrichtungen realisieren wir Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmierung nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-4, Evakuierungskonzepte für besondere Nutzergruppen, Flucht- und Rettungswegpläne nach DIN ISO 23601 mit barrierefreier Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten nach DIN EN 50172, Brandschutzhelfer-Ausbildung und Evakuierungsübungen für Mitarbeitende sowie Feuerwehrpläne nach DIN 14095 in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr.
Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Kommunen, Kreisen und freien Trägern zusammen. Wir kennen die Abläufe öffentlicher Vergabeverfahren und die besonderen Dokumentationspflichten. Unsere Angebote sind transparent kalkuliert, und wir begleiten Sie bei der Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr. Auf Wunsch erstellen wir Bestandsaufnahmen für ganze Gebäudeportfolios und priorisieren die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Budget.
Schulen sind Sonderbauten und unterliegen der Schulbaurichtlinie bzw. der Versammlungsstättenverordnung bei Aulen und Sporthallen. Typische Anforderungen sind Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, zwei bauliche Rettungswege pro Unterrichtsraum, Feuerwehrpläne und regelmäßige Räumungsübungen. Die genauen Anforderungen hängen von der Gebäudegröße und der Schülerzahl ab.
In Pflegeheimen ist eine Sprachalarmierung häufig sinnvoller als herkömmliche Alarmsirenen, da gezielte Durchsagen Panik vermeiden und dem Personal klare Handlungsanweisungen geben. Bei Neubauten und größeren Umbauten wird eine Sprachalarmanlage nach DIN VDE 0833-4 in der Regel von der Bauaufsicht gefordert. Wir planen und installieren diese Anlagen als VdS-anerkannter Fachbetrieb.
Wir planen die Übung gemeinsam mit der Einrichtungsleitung, bereiten das Personal vor und begleiten die Durchführung. Die Übung wird dokumentiert und ausgewertet. Für Einrichtungen mit besonderen Nutzergruppen – etwa Pflegeheime oder Kindertagesstätten – passen wir das Übungsszenario an und berücksichtigen besondere Evakuierungshilfen wie Rettungstücher oder Evakuierungsstühle.
Die Kosten trägt in der Regel der Gebäudeeigentümer – also die Kommune oder der Träger der Einrichtung. Bei geförderten Einrichtungen können Brandschutzmaßnahmen unter Umständen in Förderprogramme einbezogen werden. Wir unterstützen Sie bei der Kostenschätzung für die Haushaltsplanung und erstellen detaillierte Leistungsverzeichnisse für Ausschreibungen.