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Praxisorientiertes Training und individuelles Coaching.
Not- und Sicherheitsbeleuchtung für sichere Fluchtwege und Arbeitsstätten nach ASR A3.4/3 in Hilden und Düsseldorf.
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Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein unverzichtbarer Teil der Rettungswegsicherung. Sie sorgt dafür, dass Fluchtwege auch bei Stromausfall oder Verrauchung sicher erkannt werden. Man unterscheidet zwischen Rettungszeichenleuchten, die den Weg weisen, und der Antipanikbeleuchtung, die große Flächen ausleuchtet, um Orientierungslosigkeit zu vermeiden. Eine richtig geplante Notbeleuchtung kann im Ernstfall Leben retten, indem sie die Evakuierungszeit verkürzt und Paniken mindert. Eine Investition in gute Sicherheitsbeleuchtung ist eine Investition in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher.
Die Stromversorgung erfolgt entweder über Einzelbatterien in jeder Leuchte oder über Zentralbatterieanlagen. Regelmäßige Kapazitätstests der Akkus sind gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Leuchten über die geforderte Dauer von meist einer oder drei Stunden zuverlässig Licht spenden. Moderne Lithium-Batterien bieten längere Lebensdauer und bessere Zuverlässigkeit als ältere Technologien. Eine wartungsarme Lösung ist oft wirtschaftlicher als häufige Batteriewechsel.
Einzelbatterielampen sind einfach zu installieren und wartungsarm, da jede Leuchte autark ist. Sie eignen sich für kleinere Objekte und bestehende Gebäude. Zentralbatterieanlagen sind bei größeren Objekten wirtschaftlicher und bieten eine einheitliche Stromversorgung. Eine Zentrale überwacht alle Leuchten, was eine höhere Zuverlässigkeit bietet. Die Wahl hängt von Objektgröße, Budget und Wartungskonzept ab.
Wöchentliche Funktionsprüfungen werden oft automatisiert durchgeführt. Einmal jährlich ist eine umfassende Dauerprüfung der Batterien durch Fachpersonal vorgeschrieben, um die geforderte Betriebsdauer zu verifizieren. Die ASR A3.4/3 regelt die Anforderungen. Alle Prüfungen werden dokumentiert. Wir führen diese Arbeiten gewissenhaft durch und sorgen dafür, dass Ihre Notbeleuchtung jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Pflicht ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung und gilt für Bereiche, in denen bei Lichtausfall eine Gefährdung der Personen zu erwarten ist, sowie für alle öffentlichen Gebäude und Versammlungsstätten. Eine Risikobeurteilung hilft zu klären, welche Anforderungen konkret gelten.
Funktionsprüfungen sollten wöchentlich erfolgen (oft automatisiert). Einmal jährlich ist eine umfassende Dauerprüfung der Batterien durch Fachpersonal vorgeschrieben, um die geforderte Betriebsdauer zu verifizieren. Eine lückenlose Dokumentation ist essentiell.
In Dauerschaltung brennt die Leuchte permanent (Netz- und Notbetrieb). In Bereitschaftsschaltung aktiviert sich die Leuchte erst bei einem Stromausfall. In vielen öffentlichen Bereichen ist Dauerschaltung für Rettungszeichen vorgeschrieben, um die Erkennbarkeit zu erhöhen.
LEDs haben einen sehr geringen Energieverbrauch und eine extrem lange Lebensdauer. Dies reduziert die Wartungskosten und sorgt für eine hohe Zuverlässigkeit der Sicherheitsbeleuchtung über viele Jahre. LED-Systeme sind langfristig deutlich wirtschaftlicher als ältere Technologien.