Eine Brandmeldeanlage arbeitet rund um die Uhr, meist unbemerkt. Damit sie im Ernstfall zuverlässig auslöst, die Feuerwehr alarmiert und die Brandfallsteuerung startet, muss sie regelmäßig geprüft und gewartet werden. Welche Intervalle gelten, legen vor allem zwei Normen fest: die DIN 14675 und die DIN VDE 0833-1. In Nordrhein-Westfalen kommt für viele Gebäude die Prüfverordnung (PrüfVO NRW) hinzu.
Hier finden Sie die wichtigsten Termine im Überblick.
Norm oder Gesetz?
DIN-Normen sind keine Gesetze. Verbindlich werden sie für Betreiber in der Regel über die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept oder den Versicherungsvertrag. Für Brandmeldeanlagen, die auf die Feuerwehr aufgeschaltet sind, bilden sie damit den maßgeblichen Rahmen. Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb ist der Betreiber.
Viermal im Jahr: Begehung und Inspektion
Nach DIN VDE 0833-1 sind zwei Maßnahmen viermal jährlich in etwa gleichen Abständen vorgesehen.
Die Begehung prüft das Gebäude auf Veränderungen, die die Anlage selbst nicht erkennen kann: beschädigte oder zugestellte Melder, umgenutzte Räume, neue Trennwände. Sie kann von einer sachkundigen Person des Betreibers oder von einer Fachfirma durchgeführt werden.
Die Inspektion prüft die Funktion der Anlage, zum Beispiel die Energieversorgung und die Signalgeber. Bei aufgeschalteten Anlagen führt sie eine Elektrofachkraft einer Fachfirma durch. Die Melder werden dabei über das Jahr verteilt ausgelöst, sodass innerhalb eines Jahres alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder getestet sind.
Einmal im Jahr: Wartung
Mindestens einmal jährlich ist die Wartung durch eine Fachfirma fällig. Sie umfasst unter anderem die Prüfung der Energieversorgung einschließlich der Akkus, der Alarmierungs- und Steuereinrichtungen sowie die Dokumentation im Betriebsbuch.
Spätestens alle drei Jahre: die gesamte Brandfallsteuerung
Im Alarmfall steuert eine Brandmeldeanlage weitere Einrichtungen, zum Beispiel Brandschutztüren, Lüftungsanlagen oder Aufzüge. Nach DIN 14675-1 ist der Betreiber dafür verantwortlich, diese Kette spätestens alle drei Jahre vollständig prüfen und dokumentieren zu lassen: vom auslösenden Melder bis zur gesteuerten Einrichtung.
Austausch von Meldern und Akkus
Manche Komponenten altern, auch wenn sie nie ausgelöst haben. In der Messkammer eines Rauchmelders sammeln sich mit der Zeit Staub und Partikel. Die DIN 14675-1 sieht deshalb feste Austauschfristen vor: Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation werden spätestens nach acht Jahren getauscht oder im Werk geprüft, Rauchmelder ohne Verschmutzungskompensation spätestens nach fünf Jahren. Reinigen verlängert die Frist nicht. Reine Wärmemelder und Handfeuermelder unterliegen keiner Tauschpflicht.
Die Akkus der Notstromversorgung werden nach DIN 14675 nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer laut Herstellerangabe getauscht. Die VdS-Richtlinie 2095 legt dafür vier Jahre fest. In der Praxis ist das der übliche Zyklus.
In NRW zusätzlich: Prüfung durch Prüfsachverständige
In Sonderbauten wie Schulen, Krankenhäusern, Versammlungs- und Verkaufsstätten oder Hochhäusern gilt in Nordrhein-Westfalen die Prüfverordnung. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen werden dort von einem anerkannten Prüfsachverständigen geprüft: vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach spätestens alle drei Jahre. Die wiederkehrende Prüfung veranlasst der Betreiber. Sie ersetzt die Wartung nicht, sondern kommt hinzu.
Alles gehört ins Betriebsbuch
Jede Begehung, Inspektion, Wartung und Störung wird im Betriebsbuch dokumentiert. Es ist der Nachweis gegenüber Behörden, Sachverständigen und Versicherern, dass die Anlage ordnungsgemäß betrieben wird.
Prüf- und Wartungsintervalle der Brandmeldeanlage im Überblick
| Maßnahme | Intervall | Wer |
|---|---|---|
| Begehung | viermal jährlich | sachkundige Person des Betreibers oder Fachfirma |
| Inspektion | viermal jährlich | Elektrofachkraft einer Fachfirma |
| Wartung | mindestens jährlich | Fachfirma |
| Prüfung der gesamten Brandfallsteuerung | spätestens alle drei Jahre | vom Betreiber zu veranlassen |
| Rauchmelder ohne Verschmutzungskompensation | Austausch spätestens nach fünf Jahren | Fachfirma |
| Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation | Austausch spätestens nach acht Jahren | Fachfirma |
| Akkus der Notstromversorgung | nach Herstellerangabe, üblich nach vier Jahren | Fachfirma |
| Prüfung nach PrüfVO NRW (Sonderbauten) | spätestens alle drei Jahre | anerkannter Prüfsachverständiger |
Welche Intervalle im Einzelfall gelten, hängt von Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Anlagentyp ab. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die Norm auch abweichende Inspektionsintervalle. Wenn Sie unsicher sind, welche Termine bei Ihrer Anlage anstehen, sprechen Sie uns an.



