Welche Pflichten hat der Unternehmer bezüglich der Unterweisung im Brandschutz?

Nach den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) ist der Unternehmer verpflichtet, die Beschäftigten über die von ihrer Tätigkeit ausgehenden Gefährdungen zu informieren. Dies sollte vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen mindestens halbjährlich – erfolgen.